Obmännerkonferenz der Arbeitgeberverbände der Land- und Forstwirtschaft in Österreich
Die Obmännerkonferenz der Arbeitgeberverbände ist die Interessenvertretung der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeber auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts. Ihre Aufgabe ist
insbesondere die Verhandlung von Kollektivverträgen.
Mitglieder der Obmännerkonferenz sind:
- der Arbeitgeberverband der Land- und Forstwirtschaftlichen Betriebe Kärntens,
- der Arbeitgeberverband der Land- und Forstwirtschaft in Niederösterreich, Burgenland und Wien,
- der Land- und forstwirtschaftliche Arbeitgeberverband Salzburg,
- der Arbeitgeberverband der Land- und Forstwirtschaft Steiermark,
- der Arbeitgeberverband der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Oberösterreichs,
- die Landwirtschaftskammer Tirol
- sowie die Landwirtschaftskammer Vorarlberg.
Die- Arbeitgeberverbände bieten ihren Mitgliedsbetrieben Information durch Rundschreiben und Vorträge, Beratung in arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen und Vertretung in Streitfällen.
Der Obmännerkonferenz steht für einen fairen Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und eine „gerechte“ Lohnentwicklung, die für Arbeitgeber leistbar ist und den Arbeitnehmern einen guten Lebensstandard sichert. Er setzt sich darüber hinaus für beschäftigungsfreundliche, branchenadäquate Arbeitsbedingungen und möglichst geringe administrative Belastungen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ein.